Allgemeine Geschäftsbedingungen der
IT-K Michael Köster
- · 1) Abweichende Vereinbarungen
Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. - · 2) Angebot und Vertragsabschluss
- · a) Kostenvoranschläge werden von uns gewissenhaft und so genau als möglich aufgestellt.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten.
- · b) Bei Abbildungen in Drucksachen, Gewichts- und Maßangaben handelt es sich um
circa Angaben, wenn sie nicht schriftlich garantiert werden.
- · c) Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung
das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
- · d) Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien unserer
Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt
sich auf den Geschäftsführer.
- · 3) Preise
Unsere Preise sind in € zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben. - · 4) Lieferfristen
- · 4.1 Alle von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungsfristen gelten als nur
annähernd vereinbart. In keinem Fall begründen kurzfristige Überschreitungen der
Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
- · 4.2 Verbindliche Terminzusagen zur Leistungserbringung dürfen von unserer Seite
nur durch den dem Kunden zugeteilten Ansprechpartner erfolgen.
- · 4.3 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine,
durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach §286 Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich
festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
- · 4.4 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen
im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten
und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
- · a) Wir verpflichten uns, bei Mängeln von Kaufgegenständen oder Werken nach unserer
Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Neulieferung. Für den Fall, dass die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, bleiben dem Kunden die Rechte nach
§§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB (Rücktritt oder Minderung). Ein Rücktritt wegen des Fehlschlagens
der Nacherfüllung setzt mindestens drei vergebliche Nachbesserungsversuche voraus.
Schadenersatz müssen wir gewährleistungshalber nur leisten, wenn wir den Schaden
aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Diese Einschränkung
gilt nicht, wenn der Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eintritt.
- · b) Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten neu hergestellten
beweglichen Sache Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die Rechte
aus §§ 478, 479 BGB unbenommen.
- · c) Der Kunde verpflichtet sich, Kauf- oder Mietgegenstände und sonstige Leistungen
bei der Übergabe bzw. Abnahme sorgfältig zu überprüfen und uns anzuzeigen, wenn sich
ein Mangel zeigt. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich
nach dem Auftreten des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt
die Leistung auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
- · d) Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne
unsere Genehmigung erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
- · e) Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen.
- · f) Die im Prospektmaterial und Angebotstext enthaltenen technischen Daten und Beschreibungen
von Liefergegenständen basieren auf Angaben der Hersteller. Wir selbst können deshalb
diese Eigenschaften dem Kunden grundsätzlich nicht garantieren.
- · g) Die Gewährleistungsverjährungsfrist beträgt ein Jahr. Bei Schadenersatzansprüchen
aus von uns zu vertretenden Vorsatz und im Fall von §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs.
1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen. § 479 BGB bleibt unberührt.
- · 6) Ausschluss von Ansprüchen
Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung
eingreift und sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten)
betroffen sind, haften wir für Schäden nur für uns gesetzlich zuzurechnendes vorsätzliches
und grob fahrlässiges Verhalten. Im Fall von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
eines Menschen gilt diese Ausnahme nicht. - · 7) Schadenminderung/Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen
zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung
täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel eingesetzten Datenträgern vorzunehmen.
Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.
Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären,
ist unsere Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für technische Ausfälle des Systems,
für die Falschabwicklung von Aufgaben, für die mangelhafte Übertragung von Daten,
für Datenverlust oder sonstige technische Fehler ist ausgeschlossen. - · 8) Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften
sind nicht übertragbar. - · 9) Zahlung
- · a) Alle Rechnungen sind bei Fälligkeit sofort netto Kasse zu bezahlen, sofern keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verzug tritt am fünften Tag nach Fälligkeit
und Rechnungsdatum ein.
- · b) Die Zurückhaltung von Zahlungen und die Aufrechnung aufgrund von uns nicht anerkannter
oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig.
- · 10) Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.
Die Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. - · 11) Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte
an Software-Leistungen, Kostenvoranschlägen, Angebotsunterlagen etc. verbleiben bei
uns. Die genannten Leistungen und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Copyright sowie sämtliche Urheberrechte an den gelieferten Produkten liegen
bei IT-Koester Michael Köster oder dem jeweiligen Hersteller. Kommerzielle Weiterverwendung
und Vervielfältigung der Texte und Fotos sind untersagt. Dies betrifft alle Produkte
und das gesamte Internetangebote der IT-Koester Michael Köster mit Ausnahme der auf
den Webseiten ggf. veröffentlichen Pressemitteilungen. - · 12) Zusatzbedingungen
Zusatzbedingungen für Service-Leistungen
In Ergänzung zu den
vorstehenden Geschäftsbedingungen gilt bei Installations- und Service-Leistungen
folgendes:
- · (1) Betriebsfremde Arbeiten
Unsere Angebote erfassen nicht betriebsfremde Arbeiten
(z.B. Kabelverlegung, Elektroinstallation etc.). - · (2) Kostenvoranschläge
Soweit in Kostenvoranschlägen die Preisansätze nicht garantiert
sind, wird der Kunde von uns unverzüglich informiert, wenn sich herausstellt, dass
eine Überschreitung des Voranschlags zu erwarten ist. Der Kunde ist dann berechtigt,
den Vertrag zu kündigen. - · (3) Zwischenrechnungen
Installations- und Servicearbeiten, die in ihrer Gesamtlänge
über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen laufen, berechtigen uns zu 7-tägigen
Zwischenrechnungen, die sofort fällig sind.
- · b) Zusatzbedingungen für Software-Leistungen
In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gilt bei Software-Leistungen folgendes:
- · (1) Standard-Programme
Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete
und Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Auftraggeber ausgehändigten
Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen sind
nur bindend, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. - · (2) Individual-Programme
Die Programmfestlegung für die Individual-Software nach
ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden
vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Programmierung. Die
Programmfestlegung wird dem Kunden schriftlich bestätigt. - · (3) Nutzungsrecht
Der Kunde hat das Recht, die Programme in der vom Lizenzgeber
bestimmten Betriebsumgebung entweder in dem Umfang zu nutzen, der in der Anlage zum
Vertrag bzw. im Programmschein im einzelnen festgelegt ist, oder - sofern keine genaue
Festlegung erfolgt - die Programme für einen einzelnen Anwender auf einem einzelnen
Computer zu nutzen.
- · 13) Fremdlizenzen
Wir übertragen Lizenzen Dritter nur zu deren Lizenzbedingungen.
- · 14) Datenschutz
IT-Koester wird entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen betrieben. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten erfolgt insoweit, als dies die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erlauben.
IT-Koester verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, seine Projekte sowie andere
Betriebsgeheimnisse, die IT-Koester im Laufe einer Auftrageserfüllung erfährt, für
sich zu behalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über individuelle Preisvereinbarungen
mit dem Unternehmer Stillschweigen zu bewahren. - · 15) Erfüllungsort und Gerichtsstand
- (1) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
gültig.
(2) Erfüllungsort ist Achim.
(3) Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen
zwischen uns und unseren Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist.
Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
(4) Wenn der Besteller
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Achim Gerichtsstand
für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung.
(5) Es gilt ausschließlich
deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, auch wenn aus dem Ausland bestellt
oder in das Ausland geliefert wird.
Stand 03/2008 IT-K Michael Köster